Was ist das Ziel des Gesetzes?
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die finanzielle Beteiligung von Einwohnenden sowie Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen. Es soll zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen beitragen, die Akteursvielfalt in der Energiewende steigern und die Erfolgschancen für Windenergieprojekte durch sinnvolle Kommunikations- und Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen vor Ort verbessern (§ 1 BürgEnG).
