Die Kritik des Bundesrates an der geplanten EEG-Novelle und dem sogenannten Netzpaket fällt deutlich aus. Die Auswirkungen zentraler Regelungen des Gesetzentwurfs könnten derzeit nicht seriös bewertet werden. Ein notwendiger und umfassender Beteiligungsprozess habe nicht stattgefunden; zugleich seien die im Rahmen der Beteiligung geäußerten Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Aus Sicht des Bundesrates ist dieses Vorgehen angesichts der Tragweite und Komplexität des Vorhabens nicht angemessen. Im Mittelpunkt steht dabei das geplante „Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“.

Der Bundesrat macht zugleich deutlich, dass eine praxistaugliche und durchdachte Ausgestaltung des EEG dringend erforderlich ist. Die Bundesländer weisen außerdem auf die erheblichen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen energiepolitischen Vorhaben hin. Was bislang jedoch fehle, sei eine übergreifende strategische Ausrichtung und eine entsprechende Steuerung.

In den zuständigen Ausschüssen fordern die Länder deshalb grundlegende Nachbesserungen. Strittige Regelungen sollen teilweise zurückgestellt oder blockiert werden, um die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien nicht zu gefährden.

Aus meiner Sicht haben die Bundesländer damit ein wichtiges Signal gesetzt. Während die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium unter Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an den vorliegenden Plänen festhalten, mahnen die Länder eine sorgfältigere, abgestimmte und zukunftsorientierte Ausgestaltung an. Das ist angesichts der Bedeutung der Energiewende richtig und notwendig.

Die Hausaufgaben an die Bundesregierung sind damit klar formuliert: Bei der EEG-Novelle und dem Netzpaket braucht es einen ganzheitlichen und durchdachten Ansatz statt einzelner, nicht ausreichend aufeinander abgestimmter Maßnahmen und zusätzlicher Regulierung.

Entscheidend ist, dass die politischen Rahmenbedingungen den Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen, Investitionen planbar machen und die Akteure vor Ort einbeziehen. Eine Energiewende, die stärker auf zentrale Strukturen und große Marktakteure ausgerichtet wird, darf dabei nicht zulasten der dezentralen Energieversorgung und der Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern gehen.

Mehr Infos dazu: 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0401-0500/470-1-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1