Die Fachagentur Wind und Solar hat das Beiblatt zum Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an Windenergieprojekten überarbeitet. Die Anpassungen wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Energiewirtschaftsverbände sowie mit Unterstützung der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) erarbeitet. Der Mustervertrag regelt die Umsetzung der finanziellen Teilhabe der Kommunen nach § 6 EEG 2023. Wichtige Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen des Vertrags sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrags sind in dem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt. Aufgrund der zahlreichen Landesgesetze wurde auch der Mustervertrag selbst geringfügig geändert.
Mehr Infos zur finanziellen Teilhabe finden Sie bei der Fachagentur Windenergie