Schleswig-Holstein legt neue Standards für Umwelt- und Anwohnerschutz an Turbinenparks fest, um das Windenergieziel für 2030 zu schaffen.
Die Landesregierung in Kiel hat neue Standards für Umwelt- und Anwohnerschutz an Turbinenparks beschlossen. Damit will die Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen – wie bereits vereinbart – bis Ende 2026 mindestens drei Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung ausweisen können. Demnach bleiben zwar die bisherigen Mindestabstandsvorgaben bestehen, die Windparks zu Einzelhäusern außerhalb von Ortschaften und zu geschlossenen Siedlungen einhalten müssen, um genehmigt zu werden: Weiterhin müssen 400 Meter oder mehr zwischen Vorranggebieten und Wohnbebauung liegen und 800 bzw. 1.000 Meter zwischen den Vorranggebietsaußengrenzen und den Dörfern sowie Städten. Doch gemäß der Einigung der Landesminister*innen entfällt die zusätzliche Mindestabstandsvorgabe in Abhängigkeit von den Turbinengesamthöhen.
Landschaftsschutzgebiete schließt die Koalition zudem nicht mehr pauschal von der Ausweisung von Windenergievorrangflächen aus. Und der einzuhaltende Abstand zu Wäldern soll nun sich an der ökologischen Wertigkeit des jeweiligen Baumbestandes und Ökosystems orientieren. Auch Bannzonen um Brutplätze von Großvögeln sollen teilweise kleiner ausfallen. Und wo alte Windräder außerhalb neu ausgewiesener Vorranggebiete verbleiben, dürfen die Windenergieunternehmen und Inhaber repowern.
Mit diesen neue Regeln für Umwelt- und Anwohnerschutz würde Schleswig-Holstein damit weit mehr Landesfläche für die Windkraftnutzung ausweisen, als es dem Buchstaben nach im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom Juli 2022 steht.
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