Windkraft kann eine bedeutsame Wirtschaftsförderung sein, denn sie schafft Wertschöpfung. Und wenn diese finanziell und direkt bei den Anwohner*innen ankommt, kann das die Akzeptanz für Windenergie vor Ort signifikant steigern. Ein weiteres Beispiel, wo dies vorbildlich funktioniert, findet sich in Mecklenburg-Vorpommern. Hier sollen in Zukunft pro Jahr rund 100.000 € auf die Gemeinden Bernitt, Bützow, Klein Belitz, Penzin und Steinhagen verteilt werden. Das Geld erwirtschaften sieben benachbarte Windkraftanlagen.

Basis der Vereinbarung ist der § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser Paragraf will die Akzeptanz für Windkraft vor Ort erhöhen, indem die Kommunen finanziell beteiligt werden, die von dem Bau der Windanlagen „betroffen“ sind. (Selbiges gilt auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.) Betreiber und Gemeinden haben Vereinbarungen gemäß § 6 EEG getroffen, die die Verteilung der 100.000 € auf die fünf Gemeinden zwischen Schwerin und Rostock gemäß dem jeweiligen Flächenanteil regeln.

Auch die Gesamtsumme entsteht aus der Regelung des EEG:

  • Die sieben Anlagen erzeugen 500.000 kwh Strom.
  • Das EEG legt eine Vergütung von 0,2 ct/kwh fest.
  • Das ergibt insgesamt rd. 100.000 € pro Jahr, die die Windenergieanlagen an die Gemeinden ausschütten werden.

Hier findet sich wiederum ein anschauliches Beispiel für eine gelungene gemeinwohlorientierte Kooperation zwischen Betreibern von Windenergieanlagen und Gemeinden – eine große Chance für mehr Akzeptanz für Windkraft. Und ein Beispiel für Windenergie als Wirtschaftsförderung für die ländliche Region in Mecklenburg-Vorpommern.

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