2024-07-24T10:09:00+02:0024. Juli 2024|

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) veröffentlicht ein Informationspapier über die Landesregelungen zum Natur- und Artenschutz.
Die 2022 in Kraft getretene 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zielt darauf ab, Artenschutz und Windenergie bundesweit einheitlich zu regeln und somit den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Durch bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfungen, Signifikanzprüfungen, Ausnahmeerteilungen und nationale Artenhilfsprogramme sollte der Flickenteppich der Länderregelungen beseitigt werden. Allerdings bleiben wichtige Bereiche wie das Störungsverbot und der Fledermausschutz von der Novelle unberührt, was weiterhin unterschiedliche Landesregelungen bedeutet. Die Umsetzung des Gesetzes variiert zudem stark zwischen den Bundesländern, was zu einem uneinheitlichen Rechtsrahmen führt. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) fordert in einer zukünftigen Novelle klare Regelungen für das Störungsverbot und den Fledermausschutz sowie weitere Korrekturen. Ein Informationspapier des BWE dokumentiert die verschiedenen Länderregelungen und wird regelmäßig aktualisiert, um Orientierung zu bieten.
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