Der BWE veröffentlicht ein Informationspapier zu der seit Mitte Januar 2024 geltenden Gemeindeöffnungsklausel gem. § 245e Absatz 5 BauGB.
BWE-Anwendungsleitfaden zur Gemeindeöffnungsklausel – Was regelt die neue Vorschrift des § 245e Absatz 5 BauGB und wie ist sie anzuwenden?
Das vorliegende Informationspapier des BWE erläutert die Neuregelung des § 245e Absatz 5 BauGB, welche mit der Gemeindeöffnungsklausel den Kommunen erweiterten Handlungsspielraum in der Flächenverwendung für Windenergieprojekte einräumt. Durch diese gesetzliche Anpassung können Kommunen, unabhängig von regionalen Raumordnungsplänen, Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Dies trägt entscheidend dazu bei, die Energiewende vor Ort zu beschleunigen.
Der Leitfaden stellt “die konkreten Voraussetzungen für eine Anwendung des neuen § 245e Absatz 5 BauGB dar und zeigt auf, wie die Regelung – trotz der Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens – eine eigenständige Flächenausweisung durch ambitionierte Gemeinden ermöglichen kann. Es sollen insbesondere bestehende Unsicherheiten der Gemeinden beseitigt werden, um den eingeräumten Handlungsspielraum auch wirklich nutzbar zu machen.”