Das Flächenbedarfsgesetz wirkt: Sogar Regionen, die lange Zeit bei Windkraft bremsten, stecken große und zahlreiche Flächen für die Turbinen ab. Nun legt der Großraum München los. (Nachricht von erneuerbareenergien.de)

Der Regionale Planungsverband (RPV) München schlägt 22 kleinere und größere Cluster an Windparkeignungsflächen im gesamten Planungsgebiet der südbayerischen Metropolregion vor.

Ziel der Planer*innen war es nach eigenen Angaben, eine „Zersiedelung“ der Landschaft durch Windturbinenbauten zu vermeiden und die Windkraftfelder deshalb zu konzentrieren. Nach Süden hin soll die Planung freie Sichtachsen aus der Metropole München zum Alpenpanorama im Süden gewährleisten. Im Norden nimmt die Planung dagegen Rücksicht auf eine Vielzahl verstreuter Siedlungen. Sie soll hierbei erklärtermaßen eine optische Umzingelung der Ortschaften vermeiden.

Durch solche Zonen haben die Planer*innen in ihrem Vorschlag rund 126 Quadratkilometer für eine Windkraftnutzung abgegrenzt. Dies entspricht 2,3 Prozent der Landesfläche des Gebiets des RPV München.

Treiber für die neue Eifrigkeit der kommunalen Windenergieplanung ist das Windenergie-Flächenbedarfsgesetz (WindBG) von 2023.

Bayern war in den vergangenen Jahren das Schlusslicht bei Windparkerrichtungen, weil die Staatsregierung in München einen bundesweit einmaligen und besonders strengen Mindestabstand für die Planung neuer Windparkprojekte von Siedlungen vorgeschrieben hatte. Diese Regelung sah die zehnfache Gesamthöhe der Windenergieanlagen vor – daher der Name: „10 H“. Die 10-H-Regelung, die die Windwende in Bayern massiv ausbremste, spielt im Regionalplanvorentwurf der Münchner Großregion nun aber offenbar keine besondere Rolle mehr.

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