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Zum 01. Januar 2023 wurde die neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ durch das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht. Ziel des Programms ist es, die Bürgerenergiegesellschaften bei der Errichtung von Windanlagen an Land zu unterstützen, indem die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase verringert werden. Damit soll die Hürde zur Gründung von Bürgerenergiegesellschaften verringert werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die BürgerInnen hier bei 70 % der Kosten, welche bei der Planungs- und Genehmigungsphase anfallen (bis max. 200.000 Euro). Diese müssen nur zurückgezahlt werden, falls die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.

Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen.