Mit den Gesetzesänderungen und Neuregelungen des Wind-an-Land-Gesetzes hat der Bundesgesetzgeber die bisherige Planungssystematik für die Windenergienutzung grundlegend geändert. Die zukünftige Positivplanung soll in Anbetracht der angehobenen nationalen Klimaschutzziele entscheidend zur Beschleunigung des Windenergieausbaus an Land beitragen und die Planung vereinfachen. In einem Hintergrundpapier zur Windenergieplanung auf kommunaler Ebene wird die Bedeutung der neuen Planungssystematik für die Flächenausweisung im Rahmen der Bauleitplanung dargestellt. Die Handreichung setzt sich dabei mit den bundesrechtlichen Neuregelungen auseinander. In diesem Zusammenhang werden Fragen aufgegriffen, die sich für kommunale Planungsträger stellen.  

Das Hintergrundpapier steht unter folgendem Link zur Verfügung sowie auf der Website der Fachagentur Windenergie an Land.