Der niedersächsische Landtag hat aktuell ein neues Windgesetz verabschiedet. Neben verschiedenen anderen Themen ist darin v.a. die Beteiligung der Standortkommunen und deren Anwohner*innen an der Windenergie geregelt.
Neben der Anwendung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Beteiligung sieht das Gesetz Anwohner*innen im Umkreis von 2,5 km um die Windkraftanlage als anspruchsberechtigt. Sie sollen im Schnitt 0,1 ct/kwh zusätzlich bekommen. Dies kann im Rahmen unterschiedlicher Möglichkeiten erfolgen, z.B. dauerhaft niedrige Strompreise, Direktzahlungen oder verschiedenen Beteiligungsformen (z.B. Anteilsscheine, Bürgerenergiegenossenschaften o.ä.).
Ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist zudem die kreisscharfe Flächenausweisung, die in Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden beschlossen wurde. Niedersachsen will 2,2% der Landesfläche für Wind ausweisen.
Mehr Infos dazu bei Erneuerbare Energien (23.04.2024).