Niedersachsen will der Windenergie deutlich mehr Platz schaffen: Bis Ende 2026 will das nordwestliche Bundesland 2,2 Prozent seiner Fläche für die Windenergienutzung ausweisen und damit doppelt so viel Raum schaffen wie bisher. Das Kabinett hat das entsprechende „Windenergiebeschleunigungsgesetz“ jetzt beschlossen.
Vor allem zwei Maßnahmenpakete sollen dabei helfen: die Festlegung von verbindlichen regionalen Flächenzielen sowie verstärkte Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen.
Zum einen werden die Landkreise auf Grundlage einer bereits seit Sommer vorliegenden Potenzial-Analyse verpflichtet, je nach Möglichkeit Flächen auszuweisen, sodass am Ende 2,2 Prozent der Landesfläche zur Verfügung stehen.
Als zweite Maßnahme will Niedersachsen anderen Bundesländern folgen und die Anlagenbetreiber*innen von großen Windparks und Freiflächen-Solaranlagen verpflichten, dauerhaft 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms an die betroffenen Gemeinden – 2,5 Kilometer um die Anlage – zu zahlen. Bislang ist dies laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine freiwillige Leistung. Die Kommunen erhalten wiederum die Verpflichtung, dieses Geld für Maßnahmen auszugeben, die die Akzeptanz der erneuerbaren Energien steigern und erhalten. Über die Verwendung müssten sie jährlich Rechenschaft ablegen. Zudem müssten sie Einwohner*innen und Gemeinden weitere Angebote zur finanziellen Beteiligung machen: Von Bürgerenergiegenossenschaften, Energiesparbriefen, Gesellschaftsanteilen, Schwarmfinanzierung bis hin zu niedrigeren Strompreisen wären unterschiedlichste Formen denkbar.
Mehr Infos dazu auch unter https://www.erneuerbareenergien.de/technologie/onshore-wind/niedersachsen-verdoppelt-flaechen-fuer-windenergie