Mitte Dezember 2023 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen (NRW) das Gesetz über die “Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen” (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG) verabschiedet.

Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage für die verbindliche Beteiligung der Bürger*innen sowie der Standortgemeinden am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz der Windenergie zu steigern und der Ausbau der Windenergie zu beschleunigen.

Dazu wird festgelegt, dass – falls Projektentwickler und Standortgemeinde keine individuelle Vereinbarung treffen – Anlagenbetreiber zukünftig verpflichtet werden, 0,2 Cent für jede erzeugte kWh an die Kommunen zu zahlen (auch erfüllbar über § 6 EEG). Sie müssen Anwohner*innen zudem ein Investitionsangebot mittels Nachrangdarlehen anbieten, in Höhe von 20 Prozent des Vorhabens. Falls sie dies nicht fristgerecht umsetzen, erhält die Standortkommune eine Abgabe von 0,8 Cent je produzierter kWh.

In NRW wird zudem eine Online-Transparenzplattform eingerichtet: Sie hat das Ziel, die Bürger*innen sowie Standortgemeinden in die Lage zu versetzen, angewandte Beteiligungsmodelle zu vergleichen, um zu sachgerechten Beteiligungsvereinbarungen zu kommen. Zudem wird damit ein Instrument dafür geschaffen, die Öffentlichkeit über die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Beteiligungsformate zu informieren.

Mehr Infos und Gesetzestext auch unter nrw.de.

Als WindRat setzen wir uns explizit für Windenergie in Bürger*innenhand ein: Zahlreiche gute Beispiele in ganz Deutschland machen vor, wie die Energiewende auf diese Art auch sozialverträglich funktionieren kann. Zum Beispiel der Fall Osterhof in Nordfriesland.