Der Ministerrat in Bayern billigt am 8.10.2024 im 1. Durchgang den Gesetzesentwurf zur Einführung einer verpflichtenden finanziellen Bürger- und Gemeindebeteiligung an neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Eine umfassende Regelung zur Beteiligung von Gemeinden und Bürgern bei neuen Wind- und PV-Projekten wurde auf Initiative von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) im Ministerrat beschlossen. Danach gilt eine Pflicht zur finanziellen Beteiligung für Betreiber genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen ab mehr als 50 m Gesamthöhe sowie für PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 5 Megawatt. Beteiligungsberechtigt sind bei den Windkraftanlagen sämtliche Gemeinden in einem 2,5 km-Radius um die Anlagen sowie zusätzlich die Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in diesen Gemeinden.
Die Betreiber der Anlagen können die Beteiligung mit verschiedenen Optionen umsetzen, wie z.B. Beteiligung an der Projektgesellschaft, Angebot zum Kauf einer oder mehrerer Anlagen oder Anlagenteile, vergünstigte Stromtarife, Direktzahlungen an Gemeinden / Bürger*innen oder finanzielle Beteiligung über Anlageprodukte.
Der Gesetzesentwurf geht nun in die Verbandsanhörung und ist hier zu finden auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Nachdem eine bundesweite Regelung nicht in Sicht erscheint, ist das bayerische Gesetzesvorhaben sehr zu begrüßen. Warum allerdings bei den PV-Freiflächenanlagen die geplante Regelung erst ab einer Anlagengrösse von 5 MW gelten soll, ist für uns als WindRat nicht nachvollziehbar. Es bleibt abzuwarten, ob durch verschiedene Passagen wie z. B. die „zweckgebundene Mittelverwendung“ nicht wieder zusätzliche bürokratische Hürden für die Kommunen aufgebaut werden.