Mit der freiwilligen Beteiligung nach § 6 EEG können Kommunen an EE-Projekten beteiligt werden. Damit profitieren nicht nur Städte und Gemeinden, sondern vor allem die Menschen vor Ort von der Energiewende. Die Abgabe an Kommunen durch Projektbetreiber ist formal freiwillig. Inzwischen machen jedoch immer mehr Bundesländer sie zur Pflicht. Unter anderem haben Bayern, Thüringen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein entsprechende gesetzliche Grundlagen beschlossen, die aus der freiwilligen Abgabe eine verpflichtende Beteiligung machen und somit für die Kommunen planbare Einnahmen sowie für die Regionen enorme Wertschöpfungspotenziale gewährleisten.

Bereits im Jahr 2025 haben Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen mindestens zweistellige Millionenbeträge an Städte und Gemeinden ausgeschüttet. Damit trägt die Energiewende deutlich sichtbar auch zur finanziellen Verbesserung der kommunalen Haushalte bei. Angesichts knapper Kassen bedeutet dies für Städte und Gemeinden mehr Spielraum bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Daseinsvorsorge.

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Darüber hinaus können Städte und Gemeinden mit dem Online-Wertschöpfungsrechner der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) sowie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung die Vorteile des Ausbaus der Erneuerbaren Energien für ihre Kommunen ermitteln und damit fundiertere Entscheidungen für ihre Kommunen treffen.