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Windparks im Neustädter Land in Niedersachsen verzichten jetzt auf Lichtemissionen, um die Akzeptanz der Anwohner zu steigern.
Hohe Windenergieanlagen mit großen Rotordurchmessern müssen nach geltendem Luftverkehrsgesetz gekennzeichnet werden. Eine Nachtkennzeichnung erfolgt dabei mit rot blinkenden Feuern. Durch diese Lichtemissionen fühlen sich Anwohner von Windparks oftmals gestört. Daher hat sich die Windenergiebranche dafür eingesetzt, das störende nächtliche Blinken zu beenden und neue, innovative Technologien auf den Markt zu bringen, die zum Beispiel mittels Radarsensoren oder Transpondern eine bedarfsgerechte Befeuerung ermöglichen. Die blinkenden Gefahrenfeuer schalten sich nur dann ein, wenn es nötig ist, also bei Annäherung eines Flugzeuges.
Im Neustädter Land (Neustadt am Rübenberge in der niedersächsischen Region Hannover) wurden nun fünf Windenergieanlagen des Typs Enercon 101 im Windpark Niedernstöcken und drei Anlagen Enercon E82 im Windpark Suderbruch II bis Jahresende 2022 umgerüstet und blinken nachts ab sofort nur noch nach Bedarf. Eine anschließende Testphase verlief erfolgreich.