Zum Erreichen der EU-Naturschutzziele (Natura 2000, EU-Vogelschutzrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) sowie zum Schutz des UNESCO-Naturerbe Wattenmeer und dem Erhalt der biologischen Vielfalt müssen der Ausbau der Offshore Windenergie einerseits und der Meeres- und Küstennaturschutz andererseits mit ganz besonders großer Sorgfalt abgewogen werden, dass in Deutschland kein anderes Gebiet mit derartig vielen Kategorien, auch globalen Auszeichnungen des Naturschutzes gibt und das gleichzeitig bisher schon von erheblichen Beeinträchtigungen und Vorbelastungen betroffen ist. In jedem Fall ist zwingend, dass die Belastungsgrenze des Meeres- und des Küstenökosystems nicht überschritten werden darf.
Diese und weitere BUND-Forderungen zum Ausbau der Offshore Windenergie finden Sie im BUND-Hintergrundpapier.