Mit den Bürgerenergiefonds erhält Bürgerenergie wertvolle Unterstützung in Nordrhein-Westfalen (NRW)! Das Bundesland will den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und die Akzeptanz dafür vor Ort erhöhen. Deshalb unterstützt das Land NRW Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und juristischen Personen bei Bürgerenergie-Projekten mit bedingt rückzahlbaren Zuschüssen bis 300.000 €. Dazu zählen die Sektoren Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie. Die Förderung erfolgt in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung.
Im Unterschied zu dem ähnlich gelagerten Bundesförderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften, das seit 1.1.2023 in Kraft ist, gilt die Förderung in NRW bereits ab einer Gesellschaftsgröße von mindestens sieben ortsansässigen Bürger*innen. Unternehmen oder Kommunen können sich beteiligen, müssen das aber nicht. Das macht Bürgerenergie auch für kleine Gemeinden und Zusammenschlüsse noch attraktiver – ein guter Schub für einen dezentralen Beitrag zur Energiewende.
Mehr Infos zur Förderung gibt es unter https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60200/buergerenergiefonds-nrw.html
Mehr zur Energiewende in NRW: NRW verabschiedet Bürgerenergiegesetz (Jan. 2024)