Wirtschaftliche Gewinne und Verbesserung des Gemeinwohls – das sind entscheidende Argumente für Kommunen, um die lokale Bevölkerung von Energiewendeprojekten zu überzeugen.

Zusammen mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz, der Sächsischen Energieagentur, der Energieagentur des Landes Thüringen, der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt und der Energieagentur Brandenburg haben die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) den Online-Wertschöpfungsrechner aktualisiert und an die gesetzlichen Neuerungen angepasst.

Mit ihm können die Kommunen die Wertschöpfungseffekte und die CO2-Einsparungen durch die Umsetzung von Energiewendeprojekten vor Ort direkt berechnen. Die ökonomischen Vorteile des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden so für Städte, Landkreise und Gemeinden direkt transparent.

Der Rechner kalkuliert die Wertschöpfungseffekte für 27 verschiedene Erneuerbare-Energien-Technologien – vom Holzhackschnitzelheizwerk bis zum Windpark – für die Jahre 2019, 2025 und 2030. Die Wertschöpfungseffekte setzen sich aus den drei Bestandsteilen „Einkommen aus Beschäftigung“, „Unternehmensgewinnen“ und „kommunalen Steuereinnahmen“ zusammen.

Diese lokalen Effekte fördern die Akzeptanz bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort, davon zeigen viele Best Practice-Beispiele in den Kommunen – und das kennen wir auch aus unserer Erfahrung als WindRat.

Der Wertschöpfungsrechner steht sowohl auf den Websites der Energieagenturen als auch der AEE-Website bundesweit zur Verfügung:
www.unendlich-viel-energie.de/wertschoepfungsrechner